Erbrecht/Einleitung:

Das Erbrecht beinhaltet:

Viele Gründe gibt es, (s)ein Testament zu machen.

Wenn Sie etwas zu vererben haben, so sollten sie es nicht dem Zufall bzw. dem Gesetzgeber überlassen, wer Sie einmal beerben wird und was dieser erben soll. Da Sie ein Vermögen erwirtschaftet haben, möchten Sie sicherlich auch selbst bestimmen, dass dieses dem Zweck oder der Person zugeführt wird, die es auch wirklich haben soll.

Durch ein eigenhändiges Testament können Sie die Zukunft ihres Partners nach ihrem Versterben vor Ansprüchen Dritter schützen!

In guten Zeiten denken die Eheleute nicht daran, dass nach ihrem Ableben auch die Kinder einen Erbanspruch auf das zum Beispiel durch den überlebenden Ehegatten bewohnten Hause haben. Was ist, wenn ihr Kind seinen Erbanspruch um jeden Preis durchsetzen möchte? Ist genügend Vermögen vorhanden, um diesen Anspruch ohne Belastung des Überlebenden zu finanzieren? In den meisten Fällen ist dies nicht so!

Oder

Sie haben ein weiteres Mal geheiratet und Kinder sowohl aus der ersten, als auch aus der zweiten Ehe. Zu ersteren ist jeglicher Kontakt abgerissen. Wem wollen Sie nun und –wie- ihr Vermögen zuwenden?

Wenn Sie jemanden von der Erbfolge ausschließen möchten, müssen Sie auf jeden Fall ein Testament machen, da ansonsten die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Solche oder andere Konstellationen gilt es zu verhindern, wenn man seinen Partner vor unliebsamen Überraschungen bewahren möchte.

Es gibt noch weitere gute Gründe ein Testament zu machen. Bestimmen Sie auch nach ihrem Tode, was mit ihrem Vermögen geschieht!