
Grundsätzlich
ist es sinnvoll und wünschenswert, wenn Eheleute, um mögliche
Streitigkeiten, die im Zuge einer Scheidung auftreten können,
vorab in einem Ehevertrag regeln.
Einzelheiten
Seit über 50 Jahren kümmern wir uns um die Rechtsbelange unserer
Mandanten mit Erfolg und Engagement.
Unsere Anschrift
Kanzlei Außem, Heigl & Quack Lindenstr.4 50354 Hürth